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Häusliche Krankenpflege

Wir sehen den Menschen in seiner Ganzheit, also dem Zusammenwirken von Körper, Geist und Seele. Aus diesem Verständnis heraus bieten wir auch die Häusliche Krankenpflege an, bei der ein Patient mit seinen Bedürfnissen immer im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit steht.

Die Häusliche Krankenpflege ist ein Mittel, um das vertraute Lebensumfeld des Betreuten erhalten zu können. Wir helfen ihm, seine Eigenständigkeit zu fördern und eigene, noch vorhandene Kräfte, zur Entfaltung zu bringen.

Zunächst zur Grundpflege: Grundpflege ist ein Begriff, der sich auf die Hygiene und die Lagerung des Betreuten bezieht. Inbegriffen ist eine Teil- oder Ganzwaschung, eine kleine oder große Grundpflege sowie das Lagern und Betten.

Zur Behandlungspflege gehören medizinische Maßnahmen sowie die Einteilung und die Verabreichung von Medikamenten. Weitere Bestandteile sind: Dekubitusversorgung, Katheterwechsel, Einreibungen, Injektionen, Blutzuckermessung, Blutdruckkontrolle und das Wechseln.

Auch die mundgerechte Nahrungszubereitung und Hilfen bei der Nahrungsaufnahme sowie erforderliche Maßnahmen zur Mobilisation gehören zu den wichtigen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege.



Die Pflegekassen schreiben vor, dass die Pflegsituation des Patienten regelmäßig überprüft werden muss. Wir sind dazu berechtigt, das erforderliche Gutachten nach § 37 Abs. 3 SGB XI in viertel- bzw. halbjährlichen Abständen für die Angehörigen zu erstellen, die teilweise oder ständig die Pflege selbst ausführen.

Der Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein von den Pflegekassen vorgeschriebener Einsatz zur Überprüfung der Pflegesituation bei dem Patienten. Wir sind zum viertel- bzw. halbjährlichen Einsatz und zur Erstellung des erforderlichen Gutachtens für die Angehörigen, die teilweise oder ständig die Pflege selbst ausführen, berechtigt.

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