Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auf Antrag des Versicherten lassen die Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Medizinische Dienst untersucht dazu den Pflegebedürftigen in dessen Wohnung bzw. im Pflegeheim.