Pflegebedürftig – wer leistet Hilfe ?

Freigemeinnützige und kommunale ambulante Dienste (Sozialstationen)

Sie haben unter anderem die Aufgabe, Pflegeleistungen zu erbringen. Sie werden in der Hauptsache von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kommunen getragen.

Private ambulante Dienste

Neben den Sozialstationen hat sich ein wachsendes Angebot privater Pflegedienste entwickelt. Sie haben ebenfalls mit den Pflegekassen Verträge über Pflegeleistungen abgeschlossen.

Ergänzende Hilfsdienste der ambulanten Versorgung

Mahlzeitendienste, Angebote für hauswirtschaftliche Versorgung und Besuchsdienste können für die Aufrechterhaltung der selbstständigen Lebensführung von großer Bedeutung sein. Sie können auch einfache Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen.

Pflegeheime

Für die stationäre Pflege stehen zahlreiche Einrichtungen der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen sowie Einrichtungen privater Träger zur Verfügung.


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